Welche Projekte sind förderfähig?

Woran sich technische Unsicherheit erkennen lässt und wie Entwicklungsarbeit von Routinearbeit abgegrenzt wird.

Nicht jede Weiterentwicklung ist Forschung im Sinne des Forschungszulagengesetzes (FZulG) – und nicht jedes Projekt, das intern als „Entwicklung“ bezeichnet wird, erfüllt automatisch die Kriterien. Für die Praxis lohnt sich ein genauer Blick auf drei Merkmale, die jedes förderfähige Vorhaben erfüllen muss.

Die drei Kriterien der Forschungszulage

Damit ein Vorhaben als förderfähige Forschungs- und Entwicklungstätigkeit gilt, müssen drei Voraussetzungen gemeinsam vorliegen:

Neuartigkeit. Das Vorhaben zielt auf neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren oder Erkenntnisse ab – nicht auf die bloße Anpassung oder Übernahme vorhandener Lösungen.

Technisches oder wissenschaftliches Risiko. Zu Projektbeginn war offen, ob und wie das angestrebte Ergebnis überhaupt erreichbar ist. Diese Unsicherheit ist das eigentliche Herzstück der Förderfähigkeit.

Planmäßigkeit. Das Vorhaben folgt einem systematischen Vorgehen mit definiertem Ziel, nicht dem zufälligen Ausprobieren im laufenden Betrieb.

Woran sich technische Unsicherheit erkennen lässt

Der entscheidende Unterschied zwischen einem förderfähigen Projekt und gewöhnlicher Entwicklungsarbeit liegt selten im Aufwand oder im Budget – sondern in der Frage, ob der Lösungsweg zu Beginn bekannt war.

Eine hilfreiche Prüffrage: Hätte eine fachkundige Person in Ihrem Unternehmen zu Projektstart mit vertretbarem Aufwand vorhersagen können, ob und wie das Ziel erreicht wird? Wenn ja, handelt es sich in der Regel um Routinearbeit. Wenn die Antwort nein lautet – wenn also unklar war, ob bestehende Methoden überhaupt ausreichen oder ob dafür neue Lösungsansätze entwickelt werden müssen –, spricht das für technische Unsicherheit im Sinne des Gesetzes.

Wichtig dabei: Ein Scheitern oder ein Projektabbruch ist kein Ausschlussgrund. Unsicherheit gehört zum Wesen von Forschung und Entwicklung – ob ein Vorhaben am Ende erfolgreich ist, sagt nichts darüber aus, ob es förderfähig war.

Abgrenzung zu Routinearbeit

Nicht förderfähig sind Tätigkeiten, die mit bekannten Methoden und gesichertem Stand der Technik umsetzbar sind. Dazu zählen typischerweise:

  • Einführung oder Anpassung verfügbarer Standardsoftware
  • Rein optische oder kosmetische Produktänderungen
  • Übliche Wartung, Fehlerbehebung und laufender Betrieb
  • Integration marktüblicher Komponenten ohne eigene technische Weiterentwicklung
  • Die bloße Nutzung vorhandener KI-Dienste ohne eigene Modell- oder Verfahrensentwicklung

Der Grat zwischen förderfähiger Entwicklung und nicht förderfähiger Anpassung ist in der Praxis oft schmal – gerade deshalb lohnt sich eine saubere Einordnung vor der Antragstellung.

Beispiele aus der Praxis

Förderfähige Vorhaben finden sich branchenübergreifend, etwa:

  • Software und KI: ein neues Architekturkonzept, dessen technische Tragfähigkeit erst erprobt werden muss, oder ein Modell, bei dem zu Beginn unklar ist, ob die gewählten Verfahren die geforderte Genauigkeit erreichen.
  • Maschinenbau: ein Bauteil oder Fertigungsprozess, der sich mit bekanntem Stand der Technik nicht zuverlässig herstellen lässt.
  • Automatisierung: eine neue Steuerungslogik für ein Einsatzgebiet, für das es noch keine erprobte Lösung gibt.

In allen Fällen gilt: Nicht die Branche oder die Bezeichnung des Projekts entscheidet, sondern die technische Substanz dahinter.

Wie Projektprofi unterstützt

Wir prüfen Ihre Vorhaben entlang dieser Kriterien, arbeiten die technische Unsicherheit sauber heraus und bereiten die Abgrenzung zur Routinearbeit so auf, dass sie einer Prüfung durch die Bescheinigungsstelle standhält. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

Angaben ohne Gewähr. Ob die Kriterien im Einzelfall erfüllt sind, klären wir gemeinsam im Erstgespräch.

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